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Auch wenn der Ekel groß ist, sollte die betroffene Frau sich vor der Untersuchung nicht waschen, sonst werden wichtige Spuren weggespült. |
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Die Untersuchung sollte innerhalb der nächsten 24 Stunden vorgenommen werden. Danach (bis zu drei Tagen) wird der Nachweis von Blut- und Spermaspuren schwieriger. |
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Die Untersuchung kann auch von dem/der eigenen Frauenärztin vorgenommen werden. Ratsam ist es, vorab zu fragen, ob diese/r bereit und in der Lage ist, eine beweissichernde Untersuchung durchzuführen. |
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Die Bescheinigung des Schockzustandes sollte beim Attest nicht vergessen werden. |
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Alle Befunde der Untersuchung müssen protokolliert werden. Es sollten auch Fotos der Verletzungen angefertigt werden.
Manche Verletzungen (z.B. Blutergüsse) werden erst später sichtbar. Es ist wichtig erneut die Ärztin/den Arzt aufzusuchen, um auch diese attestieren zu lassen. |
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Bei der Möglichkeit einer Schwangerschaft kann die "Pille danach" verschrieben werden, je nach Präparat spätestens 48 bis 72 Stunden nach der Vergewaltigung. Die "Spirale danach" kann bis zu fünf Tagen nach der Vergewaltigung eingesetzt werden.
Sollte sich erst später eine Schwangerschaft herausstellen, hat die Frau das Recht, nach einer anerkannten §218 Beratung (z.B. bei Pro Familia) einen Schwangerschaftsabbruch auf Grund der kriminologischen Indikation bis zu einer Frist von 12 Wochen vornehmen zu lassen. Hierfür übernimmt die Krankenkasse die Kosten.
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Es sollte auch geklärt werden, ob es zu einer Ansteckung einer durch Geschlechtsverkehr übertragbaren Krankheit (z.B. Pilzinfektionen, Hepatitis oder HIV) gekommen ist.
Treten in der Folgezeit der Vergewaltigung Beschwerden auf, wie vermehrter Ausfluss, Juckreiz, Brennen im Genitalbereich, sollte eine erneute medizinische Untersuchung erfolgen, da manche Infektionen sich erst nach einiger Zeit bemerkbar machen.
Das Gesundheitsamt und die AIDS-Hilfe bieten kostenlose HIV-Tests an.
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