Ärztliche Untersuchung nach einer Vergewaltigung
Auch wenn eine medizinisch-gynäkologische Untersuchung nach einer Vergewaltigung für die meisten betroffenen Mädchen und Frauen eine psychische Belastung darstellt, ist sie sehr sinnvoll und sollte möglichst umgehend nach der Vergewaltigung erfolgen - am besten in Begleitung einer Vertrauensperson.
Die Untersuchung ist wichtig zur
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Feststellung und Behandlung möglicher Verletzungen sowie der Beweissicherung. |
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Feststellung, ob eine Schwangerschaft besteht bzw. zur Verhinderung einer Schwangerschaft |
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Sicherung von Spuren als Beweismittel |
Sie ist aber in jedem Fall unabhängig von einer möglichen Anzeigeerstattung, und ÄrztInnen wie medizinisches Personal unterliegen der Schweigepflicht. D.h. jede betroffene Frau und jedes Mädchen ist auch nach einer ärztlichen Untersuchung in ihrer Entscheidung für oder gegen eine Anzeige frei.
Viele Frauen entscheiden sich zunächst gegen eine Anzeige, Jahre später jedoch dafür. Dann sind Unterlagen über eine medizinische Untersuchung als Beweismittel sehr hilfreich.
Dient die Untersuchung auch der Beweissicherung, ist es erforderlich, der Ärztin/dem Arzt gegenüber detaillierte Angaben zum Tatverlauf zu machen. Die Ärztin/der Arzt sollte über eine beweissichernde medizinische Untersuchung informiert sein. Informationen über die Anforderungen können bei der Polizei eingeholt werden. Untersuchungsmerkblätter und -bögen können beim Frauennotruf bezogen werden.