pusteblume-taler - ANZEIGEN JA ODER NEIN
   
 
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ANZEIGEN JA ODER NEIN?????

Ich persönlich bin immer für eine Anzeige , habe dies 3mal gemacht und würde es immer wieder tun , denn das ist Mein Recht!!!!

Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige ist erfahrungsgemäß für die meisten Vergewaltigungsopfer schwierig: Der Wunsch nach Gerechtigkeit und Bestrafung des Täters, nach Wiederherstellung von Kontrolle sowie Verhinderung weiterer Taten durch den Täter sprechen auf der einen Seite für viele Frauen für eine Anzeige.

Demgegenüber steht jedoch oft die zusätzliche Belastung durch das Strafverfahren, Ängste vor dem Täter, Unkenntnis über die rechtliche Lage usw.. Aus Angst, man glaube ihnen das Erlebte nicht, fühlen sich manche Frauen zur Anzeige gedrängt. Oft fühlen Frauen sich von ihren Angehörigen unter Druck gesetzt, Anzeige zu erstatten, oder im Gegenteil, eine Anzeige zu unterlassen.

 

Die Entscheidung für oder gegen eine Anzeige sollte sich allein nach den Bedürfnissen der betroffenen Frau oder des Mädchens richten. Für manche Frauen und Mädchen ist ein Strafverfahren eine unzumutbare Belastung, für andere kann es ein wesentlicher Schritt in der Verarbeitung der Gewalttat sein.

Grundsätzlich ist keine Frau und kein Mädchen und auch keine andere Person verpflichtet, eine Vergewaltigung anzuzeigen.
Eine Anzeige muss nicht unmittelbar nach der Vergewaltigung erfolgen. Vergewaltigung verjährt erst nach 20 Jahren. Die Beweisführung ist jedoch bei tatnaher Strafverfolgung meist einfacher.
Vergewaltigung ist ein Offizialdelikt. Das bedeutet, dass die Behörden ermitteln müssen, sobald sie von einer Vergewaltigung in Kenntnis gesetzt werden. Eine Anzeige kann deshalb nicht zurückgezogen werden.


Bei Entscheidung für eine Anzeige besteht das Recht auf Nebenklage, d.h. auf eine anwaltliche Vertretung der Opferzeugin. Das bedeutet eine verbesserte rechtliche Stellung im Ermittlungs- und Hauptverfahren gegenüber einer bloßen Zeuginnenposition.
Bereits vor der Anzeigeerstattung besteht Anspruch auf eine anwaltiche Erstberatung, die für eine Entscheidung für oder gegen eine Anzeige sehr hilfreich sein kann. Bei geringem Einkommen kann bei der Rechtsantragsstelle des Amtsgerichtes ein Berechtigungsschein für Beratungshilfe beantragt werden. Evtl. kann man auch über den "Weissen Ring" einen Beratungsscheck erhalten.

 

 
 
 
Entschließt sich eine Frau kurz nach einer Vergewaltigung für eine Anzeige oder zieht dies zumindest in Erwägung, sind folgende Hinweise hilfreich:
Es sollte eine ärztliche Untersuchung (s.o.) ohne vorheriges Waschen, Duschen oder Baden vorgenommen werden, auch wenn das sehr schwer fällt.
Es sollten keine Beweismittel vernichtet werden, d.h. Kleidung, Unterwäsche, Bettwäsche, Zigarettenkippen und andere Gegenstände, an denen der Täter Spuren hinterlassen haben könnte, sollten nicht weggeworfen oder gewaschen werden, sondern nach Möglichkeit in Papiertüten (wegen mangelnder Luftdurchlässigkeit nicht in Plastiktüten) getrennt voneinander aufbewahrt werden.
Ein Gedächtnisprotokoll, in dem die Tat und der Tathergang niedergeschrieben wird, kann hilfreich sein. Die Erstellung stellt jedoch für viele Vergewaltigungsopfer eine starke Belastung dar, da die Geschehnisse dabei detailliert erinnert werden.

Das bedeutet nicht, dass eine Anzeige ohne ärztliche Untersuchung und ohne Beweismittel sinnlos ist oder von vornherein ohne Aussicht auf Erfolg!

Eine professionelle Beratung kann hilfreich sein, um eine individuell geeignete Entscheidung zu finden. Die Mitarbeiterinnen im FrauenNotruf e.V. bieten kostenlose Beratungen an, informieren über Strafprozesse, können RechtsanwältInnen vermitteln und bieten Begleitungen zu Ärztinnen, Rechtsanwältinnen und Kriminalpolizei an. Der FrauenNotruf e.V. bietet auch eine Prozessbegleitung an!!!

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