Kinderschänder wieder wegen Kindesmissbrauchs vor Gericht
Jahrelang war er wegen Kindesmissbrauchs in Haft. Nun steht ein 45 Jahre alter Mann erneut wegen KIndesmissbrauchs vor Gericht.
Jahrelang war er wegen Kindesmissbrauchs in Haft. Nun steht ein 45 Jahre alter Mann erneut wegen KIndesmissbrauchs vor Gericht.
Foto: Kaya/Symbolbild
Rund fünf Jahre nach seiner Haftentlassung muss sich ein früherer Kinderschänder erneut wegen sexuellen Kindesmissbrauchs vor Gericht verantworten. Die ihm nun zur Last gelegten zehn Missbrauchfälle habe der 45-Jährige bereits Ende der 1999er Jahre begangen - also noch vor der Missbrauchserie, für die er zuletzt verurteilt worden war, berichtete die Staatsanwaltschaft am Dienstag zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth.
Der Mann war 2008 freigekommen - nach seiner Verurteilung im Jahr 2003. Seine Freilassung hatte seinerzeit für eine öffentliche Diskussion gesorgt, weil das Gericht einen Antrag der Staatsanwaltschaft auf nachträgliche Sicherungsverwahrung abgelehnt hatte. Die Ankläger hatten argumentiert, der Mann habe während der Haft keine Therapie gemacht.
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Anklage: Buben und Mädchen missbraucht
Nach Erkenntnissen der Ermittler hatte der Angeklagte zwischen 1997 und 1999 drei Kinder von Bekannten - zwei Buben und ein Mädchen - sexuell missbraucht. Die inzwischen erwachsenen mutmaßlichen Opfer schilderten in nichtöffentlicher Verhandlung, wie der Bekannte ihrer Eltern sich heimlich an ihnen vergangen habe. Zwei der zehn Fälle stuft die Staatsanwaltschaft als besonders schwer ein. Der 45-Jährige bestreitet die Taten.
Die mutmaßlichen Opfer hatten sich im vergangen Jahr gemeldet und damit für eine erneute Inhaftierung des Mannes gesorgt. Der 45-Jährige sagte dem Gericht, die Inhaftierung habe ihn zu einem Zeitpunkt getroffen, als er gerade dabei gewesen sei, nach jahrelanger Haft wieder ein geregeltes Leben zu führen. So habe er zuletzt nachts einen Job als Fahrer angenommen, um tagsüber eine Therapie zu machen.
Mit Fußfessel entlassen
Kinderschänder missbraucht wieder Mädchen
München - Kinderschänder Andreas R. (40) saß mehrere Jahre hinter Gittern, bevor er im Januar mit einer Fußfessel in Freiheit kam. Wie "Report München" berichtet, wurde er knapp vier Monate nach der Entlassung rückfällig. www.klarmobil.de/gratis-AllNetFlat
Andreas R. 2006 vor Gericht: Er bekam Sicherungsverwahrung, musste zurück in den Knast
Diese Justiz-Schande sollte wohl unter dem Deckel gehalten werden. Doch wie das ARD-Magazin Report München am Dienstagabend berichtete, ist der mehrfach verurteilte Sexualstraftäter Andreas R. (40) jetzt wieder rückfällig geworden! Der Münchner soll bereits im April ein siebenjähriges Mädchen missbraucht haben – vier Monate nach seiner Entlassung aus der Sicherungsverwahrung. Und das trotz Fußfessel!
Andreas R. war im Januar einer der ersten bayerischen Straftäter, dem die neue Überwachungsmethode verpasst wurde. Jetzt sitzt er schon wieder in U-Haft. Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch, Sprecher der Staatsanwaltschaft München I, bestätigte dem Magazin: „Wir haben einen Arbeitslosen als Tatverdächtigen. Nach meinem Kenntnisstand ist das der erste vermeintliche Rückfall trotz elektronischer Aufenthaltsüberwachung in Bayern.“
Wie dieser erschütternde Fall zeigt, hat die Fußfessel ihre Wirkung völlig verfehlt: Andreas R. lernte die Mutter seines Opfers in einer Gaststätte kennen und ging mit ihr nach Hause. Als die Frau schon schlief, soll sich der 40-Jährige zu dem Mädchen geschlichen und sich an ihr vergangen haben.
Nachdem der Vater Anzeige erstattet hatte, befragte die Kripo die Siebenjährige in einem eigenen Vernehmungszimmer für Kinder. „In den Schilderungen kommen frappierende Ähnlichkeiten zu alten Taten von vor 1998 zum Tragen. Deshalb gehen wir als Staatsanwaltschaft von einer hohen Glaubwürdigkeit des Mädchens aus“, sagte Steinkraus-Koch gegenüber Report München.
Die Akte Andreas R. beginnt bereits 1986: Schon damals soll er einen Nachbarsjungen missbraucht haben. Allerdings verliefen die Ermittlungen dazu im Sand. 1993 fing er an, sich an seiner fünf Jahre alten Stieftochter zu vergehen. Mindestens 23 Mal! Dafür verurteilte ihn das Landgericht München 1999 zu knapp vier Jahren Haft. 2004 kam der Straftäter auf Bewährung frei, hielt sich aber schon da nicht an die Auflagen. Er soll seine Stieftochter wieder angerufen haben, ließ Termine mit dem Therapeuten platzen.
Nachdem er einem Mädchen in Neuperlach sogar über mehrere Wochen nachgestellt hatte, wurde die Bewährung widerrufen. Andreas R. bekam Sicherungsverwahrung und saß bis Ende 2011 erneut im Knast. Jetzt sollte ihn eine Fußfessel von neuen Taten abhalten – vergeblich.
Die Fußfessel (offiziell: elektronische Aufenthaltsüberwachung) ist ein rund 170 Gramm leichter, kleiner Sender, der rund um die Uhr die Positionsdaten des Trägers an die bundesweite Überwachungsstelle im hessischen Bad Vilbel übermittelt. Je nach Bedarf kann der Sender so programmiert werden, dass er Alarm schlägt, wenn eine verbotene Zone (bei Pädophilen zum Beispiel ein Kindergarten) betreten wird oder der Träger – je nach Auflage – nicht zu einer bestimmten Uhrzeit zu Hause ist. Dabei kommen zwei Systeme zum Einsatz: GPS, das den Standort per Satellit bestimmt, und LBS, das auf dem Handynetz basiert. Mit dem Sender erhält der Träger auch ein Handy. Wird Alarm ausgelöst, wird zunächst per Handy Kontakt mit dem Betroffenen aufgenommen. Gelingt dies nicht, wird eine Fahndung eingeleitet. Der Sender schlägt auch Alarm, wenn man versucht, die Fessel zu manipulieren, abzunehmen oder zu zerstören.
München: Drei Täter tragen Sender
Die Gerichte haben bisher bei rund 300 Straftätern in Deutschland die Fußfessel angeordnet. Die Zentrale in Bad Vilbel, die mit elf Mitarbeitern ausgestattet ist, ist theoretisch für die Überwachung von bis zu 500 Straftätern ausgestattet. In Bayern hieß es Anfang des Jahres, es gebe 17 „Kandidaten“, für die diese Maßnahme geeignet sei. Fakt ist: Inzwischen wohnen drei Täter, die Fußfesseln tragen, in München. Wie die Süddeutsche Zeitung berichtete, gab’s bei einem Fußfessel-Test (mit Polizeibeamten!) in der Landeshauptstadt allerdings Probleme: An einigen Stellen, etwa im Olympia-Einkaufszentrum, war die Ortung schwierig.
Politiker setzen übrigens auch wegen der Kosten auf Fesseln: Ein Überwachungstag kostet 30 Euro, ein Tag im Knast rund 100 Euro.
Justiz
Belgischer Kinderschänder Dutroux stellt Antrag auf Haftentlassung
Marc Dutroux hat die vorzeitige Haftentlassung beantragt. Belgien ist empört. Jetzt entscheidet ein Gericht über die Zukunft des Kinderschänders.
Der verurteilte Kinderschänder und Mörder Marc Dutroux stellte einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung. Die Menschen in Belgien sind empört.
Foto: Epa Belga Bauweraerts, dpa
Belgien wird seinen Albtraum nicht los: Immer wieder holt die Affäre Dutroux das Land ein. Am kommenden Montag ist es wieder so weit. Dieses Mal aber schlagen die Wogen besonders hoch: Denn der 55-jährige, mehrfache Kindsmörder hat seine vorzeitige Entlassung aus der Haft beantragt.
Die Bitte ist Grundlage für einen Haftprüfungstermin. Nach belgischem Recht kann eine Gefängnisstrafe nach einem Drittel beendet werden. Das Parlament in Brüssel billigte am Donnerstag dieser Woche zwar eine Reform der Bestimmungen, sodass künftig frühestens nach einer Verbüßung von zwei Dritteln die vorzeitige Entlassung möglich ist. Doch die Novellierung gilt nur für künftige Fälle.
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Die Vorstellung, dass der Mann, der zwischen Juni 1995 und August 1996 sechs Mädchen entführt, vergewaltigt und vier von ihnen ermordet hat, tatsächlich in Kürze freikommen könnte, erschüttert das Land zutiefst.
Angehörige von Opfern haben sich in Straßburg beschwert
Am Freitag reichten Angehörige der Dutroux-Opfer Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg ein. Sie beschweren sich darüber, dass sie bei der juristischen Bewertung des Antrags auf frühzeitige Haftentlassung nicht gehört werden sollen – wie schon Mitte 2012, als die frühere Dutroux-Ehefrau und Mittäterin Michelle Martin, 52, die Zelle im Gefängnis mit einer im Kloster tauschen durfte.
Zwar bemühen sich seit Wochen mehr oder weniger prominente Experten, die Öffentlichkeit zu beruhigen, weil der Fall Dutroux ganz anders liege als der seiner Ex. Doch sie dringen nur bedingt durch. „Er ist jemand, der praktisch keine Chance hat – auch auf lange Sicht – wieder freizukommen“, betonte beispielsweise der bekannte Strafrechtler Marc Preumont.
Gutachter glauben, dass er rückfällig werden könnte
Im Übrigen erfülle der Kindsmörder keine der nötigen Voraussetzungen: Er habe kein Kloster finden können, das ihn aufnehmen werde, und wolle deshalb mit einer Fußfessel leben. Einen Job gebe es ebenso wenig wie eine positive Sozialprognose.
Mehrere Gutachter bestätigten nämlich inzwischen, dass Dutroux rückfällig werden könne. Das gäbe dem Staat die Möglichkeit, die im Urteil enthaltene anschließende Sicherheitsverwahrung durchzusetzen.
Dutroux-Ehefrau zeigte sich in der Öffentlichkeit
Ein Trost für die aufgebrachte Öffentlichkeit ist das nicht. Zu viel hat das Land schon erlebt. So hieß es zunächst, Dutroux-Ehefrau Michelle Martin dürfe das Kloster in Malonne bei Namur nicht verlassen.
Tatsächlich tauchte sie aber kurz vor Weihnachten im mondänen Seebad Knokke auf, ließ sich – begleitet von mehreren Leibwächtern – für 80 Euro frisch frisieren und speiste dann noch ausgedehnt in einem vornehmen Restaurant. Erstaunliche Freiheiten für jemanden, der eigentlich das Kloster nicht verlassen darf.
Theoretisch könnte Dutroux im April freikommen
Scheibchenweise erfuhr das Land immer wieder schreckliche Details und erschreckende Hintergründe. Vor drei Jahren wurden ausgerechnet bei einem Anwalt, der die Opfer vor Gericht vertreten hatte, zig tausend kinderpornografische Darstellungen auf dem Büro-Computer gefunden. Der Mann sitzt in Haft.
Theoretisch könnte Dutroux im April 2013 freikommen. Doch nicht einmal sein eigener Anwalt rechnet damit. Der wurde von dem Antrag seines Mandanten völlig überrascht und räumte auch ein, er hätte ihm davon abgeraten.
Aufstand im Falle einer Freilassung wahrscheinlich
Zumal die zuständigen Behörden im Herbst 2012 bereits den Wunsch von Dutroux auf regelmäßigen Hafturlaub (ein Tag und eine Nacht pro Monat) zurückgewiesen hatten.
Doch all das, so heißt es in Zeitungskommentaren und Internet-Foren, seien eben nur Indizien dafür, dass Dutroux auch beim Haftprüfungstermin am Montag scheitert. Und wenn nicht? Ein Schreiber sagte ganz offen: „Dann erlebt dieses Land einen Aufstand, den es noch nicht gegeben hat. Einen Teufel lässt man nicht frei.“
Brüssel
Kommt der Kindermörder Marc Dutroux etwa bald frei?
"Das Monster" will aus der Haft entlassen werden. Doch selbst sein Arzt sagt, dass sich der Kinderschänder nicht geändert hat
Der Fall Marc Dutroux beschäftigt erneut die belgische Justiz: Ein Brüsseler Gericht berät über den Antrag des Mädchenmörders auf vorzeitige Haftentlassung.
Foto: Belga/Archiv dpa
Stacheldraht und hochbewaffnete Spezialeinheiten sichern den Justizpalast in Brüssel. Um 14 Uhr wird Belgiens "meistgehasster Häftling" durch Hintertüren in den Verhandlungssaal 014 gebracht: Marc Dutroux, 55, verurteilt wegen sechsfacher Kindesentführung, zigfacher Vergewaltigung und vierfachem Mord.
"Hängt die Pädophilen", steht auf den Plakaten der wenigen Demonstranten, die sich vor dem Haupttor zusammengefunden haben. "Wir glauben nicht, dass er freikommt, aber bei dieser Justiz kann man ja nicht wissen", sagt Lucille Lamoyer, die mit ein paar anderen Eltern aus der Nähe von Marcinelle angereist, wo Dutroux in seinem Keller die verschleppten Mädchen wie Vieh hielt.
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Ex-Ehefrau und Mittäterin durfte in ein Kloster ziehen
Derweil nimmt drinnen das juristische Verfahren seinen Lauf. Haftprüfungstermin nennt sich die Begegnung des Häftlings mit seinem Anwalt Pierre Deutsch und einem Vertreter der Staatsanwaltschaft offiziell. "Der Mann darf nie wieder frei sein", heißt es vor den Türen. Über das, was drinnen vorgeht, schweigen sich die Beteiligten aus. "Kein Kommentar", meint Deutsch nach zweistündiger Beratung.
Nachdem seine Ex-Ehefrau und Mittäterin Michelle Martin Mitte letzten Jahres in ein Kloster ziehen durfte, beantragte Dutroux für sich ebenfalls die vorzeitige Haftentlassung. Gemäß belgischem Recht ist dies nach einem Drittel der verhängten Strafe möglich.
Chancen auf Haftentlassung sind gering
Die Chancen, dass das Gericht in den kommenden zwei Wochen - solange will man sich beraten - dem Antrag stattgibt, gelten als gering. Immerhin enthält das Urteil von 2004 nicht nur den ausdrücklichen Hinweis "lebenslänglich", sondern auch noch die Verfügung, Dutroux anschließend für zehn Jahre in Sicherungsverwahrung zu nehmen. Aber der mehrfach verurteilte Mörder und sein Anwalt spekulieren darauf, dass man ihnen ähnlich entgegenkommen könnte wie seiner früheren Frau.
Sein Arzt sagt, er hat sich nicht geändert
Inzwischen, so heißt es in belgischen Medien, gebe es in Antwerpen "jemanden, der sich bereit erklärt habe, Dutroux bei sich aufzunehmen". Außerdem bemüht sich sein Anwalt um eine berufliche Perspektive. Doch all das dürfte kaum reichen, solange die vom Gericht eingeschalteten Gutachter keine positive Prognose abgeben. "Er hat sich nicht geändert", sagt sein Arzt Michel Matagne. Dauerhafter Liebesentzug durch seine Eltern habe in dem Mann eine Gedankenwelt wie ein Kokon entstehen lassen - mit einer eigenen Wahrheit. "Darin lebt er immer noch." Die Angst - nicht nur der Experten - ist verständlich. Bevor Dutroux die sechs entführten Mädchen missbrauchte und vier von ihnen umbrachte, war er 1989 schon einmal wegen Entführung und Vergewaltigung zu 13 Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt worden, kam aber bereits 1992 wieder frei.
Die Vorstellung, dass das "Monster", wie er nach wie vor in Belgien genannt wird, eines Tages freikommen könnte, gilt vielen als unerträglich. "Wenn ich mir vorstelle, dass er wieder rauskommt und wieder Kinder vergewaltigt - diesen Gedanken halte ich nicht aus", sagt ein Teilnehmer der kleinen Demonstration in Brüssel. Bis zur Entscheidung des Gerichtes stehen Belgien bange Wochen bevor.
Belgien
Dutroux: Selbst seine Mutter hält ihn weiter für gefährlich
Der belgische Kindermörder Marc Dutroux bleibt im Gefängnis. Dort soll er ein Vermögen verdient haben. Kein Cent aber ging davon bislang an die Überlebenden und Angehörigen.
Der belgische Kinderschänder Marc Dutroux wird nicht vorzeitig aus der Haft entlassen.
Foto: Didier Lebrun/Archiv dpa
Auf diesen Satz hat ganz Belgien gehofft: „Eine elektronische Fußfessel wird Herrn Dutroux nicht gewährt.“ Das Brüsseler Strafberufungsgericht lehnte am Montag den Antrag des mehrfachen Kindesmörders auf vorzeitige Haftentlassung in dessen Abwesenheit ab.
Es fand sich niemand, der glauben wollte, dass Marc Dutroux, 56, sich in den Jahren seiner Haft seit 2004 verändert haben könnte. Nicht einmal seine Mutter. Zum ersten Mal äußerte sich Jeannine Dutroux, 78, gestern öffentlich über ihren Sohn: „Ich bin sicher, dass er wieder beginnen würde zu töten“, erklärte sie in dem Interview der belgischen Tageszeitung Le Soir Magazine.
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Bis heute keine Reue gezeigt
Zuvor hatten sein Anwalt sowie mehrere Gutachter der Bitte um vorzeitige Haftentlassung widersprochen. Daran ist der Mann, der Ende der 1990er Jahre sechs Kinder entführt, wochenlang wie Tiere in Käfige eingesperrt, vergewaltigt und vier von ihnen ermordet hatte, nicht ganz unschuldig. Bis heute hat er sich nicht von seinen Taten distanziert oder Reue gezeigt.
Kein Cent Schmerzensgeld für Überlebende und Angehörige
Die ohnehin aufgewühlte belgische Öffentlichkeit musste stattdessen erfahren, dass der Häftling, der in einem Gefängnis rund 25 Kilometer südlich von Brüssel einsitzt, inzwischen zu einem reichen Mann geworden ist. Dutroux handelt nämlich offenbar überaus erfolgreich an der Börse. Sein Sohn dient ihm als verlängerter Arm, mit dem er mehrmals am Tage telefoniert.
Die Erlöse aus den Geschäften wandern jedoch ausnahmslos auf das Konto des jungen Dutroux, sodass der Kindesmörder bis heute keinen Cent an Entschädigung oder Schmerzensgeld an die beiden überlebenden Opfer und die Angehörigen der ermordeten Mädchen gezahlt hat.
Auch Michelle Martin ist reich geworden
Gleiches soll im Übrigen auch für seine frühere Ehefrau und Mittäterin Michelle Martin, 53, gelten, die im Sommer vergangenen Jahres frühzeitig entlassen wurde und nun in einem Kloster bei Namur lebt. Auch sie habe durch diverse Geschäfte ein kleines Vermögen angehäuft, es jedoch so angelegt, dass die Ansprüche der Geschädigten nicht befriedigt werden können, heißt es in Brüssel.
Inzwischen hat das belgische Parlament unter dem Eindruck der Freilassungsgesuche ein neues Gesetz verabschiedet, das allerdings nicht rückwirkend gilt. Demnach müssen bei einer 30-jährigen Haftstrafe zunächst 23 (bisher 15) Jahre vergehen, bevor eine vorzeitige Entlassung beantragt werden kann.
Im Falle Dutroux hatten die Richter 2004 allerdings verfügt, dass der Mann auch nach Ablauf seiner Haft noch mindestens zehn Jahre in Sicherungsverwahrung gehalten werden muss.
Beweisstücke verschwanden
Zur Ruhe wird Belgien deshalb nicht kommen. Noch immer sind zu viele Rätsel um die grausamen Taten ungelöst. Im Vorfeld der damaligen Verhandlungen verschwanden Beweisstücke. Andere wurden gar nicht berücksichtigt. Mehr als 20 Zeugen starben auf mysteriöse Weise.
Inzwischen neigen immer mehr Menschen dazu, Dutroux wenigstens in einem Punkt zu glauben: Er habe die Taten wohl alleine begangen, aber er sei eben auch Helfer und Lieferant eines pädophilen Netzwerkes gewesen, dem er regelrecht Opfer zugeführt habe.
Entsprechende Spekulationen sind zwar nicht neu, wurden aber bisher von den Sicherheitsbehörden nie wirklich geprüft. Stattdessen gingen die staatlichen Ermittler sehr viel häufiger gegen Journalisten und Buchautoren vor, die entsprechende Indizien aufgegriffen und recherchiert hatten.
Eltern in Kühlenthal in Sorge
Der Kinderschänder wohnt jetzt 80 Meter neben seinem Opfer
Eltern in der Gemeinde Kühlenthal (Landkreis Augsburg) sind in Sorge: Ein wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann wohnt wieder im Ort, 80 Meter neben seinem damaligen Opfer.
Aufregung in der Gemeinde Kühlenthal: Ein wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann hat sich nach Verbüßung seiner dreijährigen Haftstrafe erneut in der Gemeinde niedergelassen.
Foto: dpa (Symbolbild)
Aufregung in der Gemeinde Kühlenthal: Ein wegen Kindesmissbrauchs verurteilter Mann hat sich nach Verbüßung seiner dreijährigen Haftstrafe erneut in der Gemeinde niedergelassen. Er wohnt etwa 80 Meter entfernt von dem Mädchen, das er 2009 missbraucht hat.
Die Mutter des Kindes, das heute zehn Jahre alt ist, ist außer sich vor Sorge. „Es muss jetzt immer jemand da sein, der meine Tochter begleitet“, sagte die Frau gegenüber unserer Redaktion. Ihre Familie habe große Angst vor der ersten Begegnung mit dem Mann, „vor allem meine Tochter ist sehr unruhig“. Aber auch alle anderen Eltern hätten Angst; das ganze Dorf sei in Aufregung.
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Öffentlich bekannt wurde das Thema bei der Bürgerversammlung am Samstagabend. Ein Bürger, Helmut Degen, brachte es zur Sprache und meinte empört: „Kühlenthal schweigt – ich schweige nicht.“ Dass der damalige Täter nun 80 Meter von seinem Opfer entfernt wohnen dürfe, sei ein Schlag ins Gesicht der betroffenen Familie. In der Bürgerversammlung herrschte daraufhin große Betroffenheit und Entsetzen. Offensichtlich wussten viele nichts von dem Vorgang.
Bürger plant Protest auf dem Marktplatz
Bürgermeister Erich Stohl bestätigte gegenüber unserer Redaktion den Fall, mochte dazu in der Bürgerversammlung aber keine weitere Stellungnahme abgeben. Der Mann habe seine Strafe verbüßt, sagte Stohl. Allerdings wundere es ihn schon, dass er sich wieder in Kühlenthal niederlasse. Stohl: „Die rechtliche Seite ist eine andere als die moralische.“
Helmut Degen will sich damit nicht zufriedengeben. Gegenüber unserer Redaktion kündigte er an, sich mit Protestplakaten auf den Marktplatz zu setzen. Sein Ziel ist, so viel Druck aufzubauen, dass der Mann aus Kühlenthal wegzieht.
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren Haft verurteilt
Die Staatsanwaltschaft Augsburg bestätigte, dass der Mann im September 2009 wegen schweren sexuellen Missbrauchs zu drei Jahren Haft verurteilt worden sei. Diese habe er vollständig verbüßt und sei am 24. Februar entlassen worden. Nach Auskunft von Dr. Andreas Dobler, Sprecher des Landgerichts Augsburg, ist es in solchen Fällen gesetzlich vorgesehen, den Täter nach seiner Entlassung aus der Haft unter eine Führungsaufsicht zu stellen. Dies sei auch hier der Fall. Der Mann habe dabei konkrete Auflagen und Weisungen zu beachten. Nähere Einzelheiten dazu kann er jedoch nicht öffentlich machen, so Dobler.
Der Mann selbst, der sich nach seiner Haftentlassung in Kühlenthal niedergelassen hat, wollte auf Anfrage unserer Redaktion keine Stellungnahme abgeben. Er sieht sich einer Hetzkampagne ausgesetzt
Bundeskriminalamt
Säugling missbraucht: Täter soll durch öffentliche Fahndung gefasst werden
Bei der Suche nach dem Mann, der vor laufender Kamera einen Säugling missbraucht hat, setzt das Bundeskriminalamt auf Fotos im Internet. Die Methode führt oft zum Erfolg.
Dieser Mann hat einen Säugling sexuell missbraucht. Das BKA sucht mit Bildern nach ihm.
Foto: BKA
Seit zwei Tagen sucht das BKA mit Bildern nach dem Unbekannten, der ein Baby mehrfach vor laufender Kamera sexuell missbrauchte. Nach dem Fahndungsaufruf in der ZDF-Serie «Aktenzeichen XY... ungelöst» waren rund 70 Hinweise eingegangen, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Alexander Badle. Unter den Tipps seien auch "einige handfeste und konkrete Hinweise".
Im Zeitalter des Internets haben sich die Chancen der Ermittler deutlich erhöht, viel mehr Menschen mit Fahndungsbildern zu erreichen - und mutmaßliche Täter unter Druck zu setzen.
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Prominentestes Beispiel der jüngeren Vergangenheit war der Fall des Kinderschänders Christopher Neil (32), der 2007 in Thailand gefasst wurde, nachdem er auf einem von BKA-Experten konstruierten Bild, das Interpol ins Internet gestellt hatte, erkannt worden war. Der Tipp eines Unbekannten, der Neil erkannte, brachte den Pädophilen hinter Gitter.
Im Fall des missbrauchten Babys sind die Experten wieder auf Hilfe aus der Bevölkerung angewiesen. Die Taten, die der Unbekannte auf Videos festhielt, liegen schon mehrere Jahre zurück. Das missbrauchte Baby war da nur wenige Monate alt, der Täter zwischen 25 und 40 Jahre. Die Taten spielten sich auf einem Wickeltisch und auf dem Fußboden vor einer Badewanne ab.
Die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, die Internetkriminalität deutschlandweit verfolgt, hat eine Belohnung von 5000 Euro für Hinweise ausgesetzt, die zur Ergreifung des Sexualverbrechers führen. Die Fahnder schließen nicht aus, dass das Mädchen noch immer missbraucht wird. Täter und Opfer sollen sich nach Hinweisen der Ermittler in Deutschland aufhalten.
Das BKA hat zahlreiche Bilder auf seiner Internetseite veröffentlicht. Hinweise nimmt das Bundeskriminalamt oder jede andere Polizeidienststelle entgegen
Aktenzeichen XY
Hinweise: Heiße Spur zum Kinderschänder?
Mehrere Hinweise sind zum Kinderschänder eingegangen, nach dem das BKA mit einem Beitrag bei "Aktenzeichen XY ... ungelöst" fahndet. Sie könnten eine heiße Spur ergeben.
Diesem unbekannten Mann wird Missbrauch eines Säuglings vorgeworfen.
Foto: Polizei
Das Bundeskriminalamt (BKA) sucht mit Fotos nach einem Mann, der ein Baby mehrfach schwer sexuell missbraucht haben soll. Nach dem Fahndungsaufruf in der ZDF-Serie «Aktenzeichen XY... ungelöst» seien rund 70 Hinweise eingegangen, sagte der Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt, Alexander Badle, am Donnerstag.
Darunter seien einige handfeste und konkrete Hinweise, die eine heiße Spur ergeben könnten. Die ersten Taten liegen schon mehrere Jahre zurück - das Mädchen werde möglicherweise aber noch immer missbraucht.
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Der Gesuchte wird des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, der Herstellung kinderpornografischer Schriften sowie deren Besitz und Verbreitung verdächtigt. Die Generalstaatsanwaltschaft, die Internetkriminalität deutschlandweit verfolgt, hat eine Belohnung von 5000 Euro für Hinweise auf den Täter ausgesetzt.
Dem BKA liegen Bilder und Videoaufnahmen vor, die zeigen, wie das kleine Mädchen auf einem Wickeltisch und auf dem Fußboden vor einer Badewanne mehrfach schwer missbraucht wird. Einige davon könnten bereits von 2005 oder früher stammen. Das Opfer war damals zwischen drei und neun Monaten alt, der Täter zwischen 25 und 40 Jahren. Beide sollen sich nach Hinweisen der Ermittler in Deutschland aufhalten.
Das BKA hat zahlreiche Bilder auf seiner Internetseite veröffentlicht. Die Staatsanwaltschaft hat 5.000 Euro Belohnung für Hinweise zur Ergreifung des Täters ausgesetzt. Hinweise an das BKA oder jede Polizeidienststelle.